Renovierung Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
Begründung
Nieder-Erlenbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird aufgefordert gemeinsam mit der ABG ein Renovierungskonzept zu erarbeiten, welches die Ansiedlung einer Gastronomie im Bürgerhaus ermöglichen soll. Nach mehr als 30 Jahren des Betriebs ist nunmehr eine Grundsanierung der Küchenausstattung erforderlich, welche die Stadt gemeinsam mit der AGB vornehmen soll. Das Bürgerhaus wurde Nieder-Erlenbach im Eingemeindungsvertrag zugebilligt und die Stadt sollte sich jetzt, auch gerade aufgrund der großen Bedeutung für das Vereinsleben, nicht aus der Verantwortung für dieser wichtigen Einrichtung davonstehlen. Begründung: Das Bürgerhaus in Nieder-Erlenbach erfüllte bis zum überraschenden Weggang des letzten Gastromons eine wichtige Funktion im Stadtteil. Durch die Kombination aus großen Raumangebot mit verbundener Bewirtung wurde das Bürgerhaus oft und gern von Nieder Erlenbacher Vereinen, Stammtischen und Sportgruppen frequentiert. Auch viele Familienfeiern wurden in den Räumlichkeiten ausgeführt. Seit dem Weggang des Pächters ist das Bürgerhaus zu einem reinen Sportzentrum degradiert in dem die Vereine und größere Gruppen keinen Anlaufpunkt mehr haben. Die wenigen Gastronomen im Stadtteil können den Bedarf nach adäquaten Räumlichkeiten für Vereinsversammlungen und Vorstandssitzungen und dergleichen nicht decken: es fehlen Nebenräume in denen man sich ungestört unterhalten kann. Dem Stadtteil ist ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur mit dem Pächter abhandengekommen und die Stadt sollte ihre Verantwortung für diesen Ort auch in Zukunft wahrnehmen.
Inhalt
Antrag vom 04.11.2018, OF 201/13
Betreff: Renovierung Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird aufgefordert gemeinsam mit der ABG ein Renovierungskonzept zu erarbeiten, welches die Ansiedlung einer Gastronomie im Bürgerhaus ermöglichen soll. Nach mehr als 30 Jahren des Betriebs ist nunmehr eine Grundsanierung der Küchenausstattung erforderlich, welche die Stadt gemeinsam mit der AGB vornehmen soll. Das Bürgerhaus wurde Nieder-Erlenbach im Eingemeindungsvertrag zugebilligt und die Stadt sollte sich jetzt, auch gerade aufgrund der großen Bedeutung für das Vereinsleben, nicht aus der Verantwortung für dieser wichtigen Einrichtung davonstehlen. Begründung: Das Bürgerhaus in Nieder-Erlenbach erfüllte bis zum überraschenden Weggang des letzten Gastromons eine wichtige Funktion im Stadtteil. Durch die Kombination aus großen Raumangebot mit verbundener Bewirtung wurde das Bürgerhaus oft und gern von Nieder Erlenbacher Vereinen, Stammtischen und Sportgruppen frequentiert. Auch viele Familienfeiern wurden in den Räumlichkeiten ausgeführt. Seit dem Weggang des Pächters ist das Bürgerhaus zu einem reinen Sportzentrum degradiert in dem die Vereine und größere Gruppen keinen Anlaufpunkt mehr haben. Die wenigen Gastronomen im Stadtteil können den Bedarf nach adäquaten Räumlichkeiten für Vereinsversammlungen und Vorstandssitzungen und dergleichen nicht decken: es fehlen Nebenräume in denen man sich ungestört unterhalten kann. Dem Stadtteil ist ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur mit dem Pächter abhandengekommen und die Stadt sollte ihre Verantwortung für diesen Ort auch in Zukunft wahrnehmen.Beratung im Ortsbeirat: 13