Änderung des Bebauungsplans Nr. 687 - Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines Kinderspielplatzes
Begründung
- Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines Kinderspielplatzes Vorgang: OM 224/11 OBR 14; ST 1151/11 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bebauungsplan Nr. 687 dahingehend zu ändern, dass ein Kinderspielplatz in Harheim Süd ausgewiesen wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2011 eine Anregung auf den Weg gebracht, der darauf abzielte, aufgrund der zahlreichen zuziehenden Familien mit Kindern einen Kinderspielplatz im Baugebiet Harheim-Süd einzurichten (OF 27/2011). Der Magistrat befürwortete in der ST 1151 diese Anregung und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Darüber hinaus stellte der Magistrat fest, dass der genaue Standort in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollte. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Grünfläche wurde verworfen, da sie als Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt wurde. Aus diesem Grund ist eine alternative Fläche vorzusehen, die explizit als Spielplatz im Bebauungsplan ausgewiesen werden muss, um dem Grünflächenamt Rechtssicherheit zu geben.