Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Änderung des Bebauungsplans Nr. 687 - Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines Kinderspielplatzes

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

- Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines Kinderspielplatzes Vorgang: OM 224/11 OBR 14; ST 1151/11 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bebauungsplan Nr. 687 dahingehend zu ändern, dass ein Kinderspielplatz in Harheim Süd ausgewiesen wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2011 eine Anregung auf den Weg gebracht, der darauf abzielte, aufgrund der zahlreichen zuziehenden Familien mit Kindern einen Kinderspielplatz im Baugebiet Harheim-Süd einzurichten (OF 27/2011). Der Magistrat befürwortete in der ST 1151 diese Anregung und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Darüber hinaus stellte der Magistrat fest, dass der genaue Standort in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollte. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Grünfläche wurde verworfen, da sie als Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt wurde. Aus diesem Grund ist eine alternative Fläche vorzusehen, die explizit als Spielplatz im Bebauungsplan ausgewiesen werden muss, um dem Grünflächenamt Rechtssicherheit zu geben.

Inhalt

Antrag vom 06.04.2015, OF 197/14

Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 687 - Harheim-Süd - zwecks Ausweisung eines Kinderspielplatzes Vorgang: OM 224/11 OBR 14; ST 1151/11 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bebauungsplan Nr. 687 dahingehend zu ändern, dass ein Kinderspielplatz in Harheim Süd ausgewiesen wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2011 eine Anregung auf den Weg gebracht, der darauf abzielte, aufgrund der zahlreichen zuziehenden Familien mit Kindern einen Kinderspielplatz im Baugebiet Harheim-Süd einzurichten (OF 27/2011). Der Magistrat befürwortete in der ST 1151 diese Anregung und ist der Auffassung, dass ein Spielplatz für kleinere Kinder hergestellt werden sollte. Darüber hinaus stellte der Magistrat fest, dass der genaue Standort in der weiteren Planung festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollte. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Grünfläche wurde verworfen, da sie als Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt wurde. Aus diesem Grund ist eine alternative Fläche vorzusehen, die explizit als Spielplatz im Bebauungsplan ausgewiesen werden muss, um dem Grünflächenamt Rechtssicherheit zu geben.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 40
OBR 14
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 197/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 14
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 197/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 14
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 197/14 wurde zurückgezogen.