Benefizveranstaltung "Gestohlene Kindheit" am 30. Juli 2023 im Ortsbezirk 16 unterstützen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main folgende Ortsbeiratsinitiative - Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die am Sonntag, 30. Juli 2023 im Ortsbezirk 16 stattfindende Benefizveranstaltung "Gestohlene Kindheit", die u. a. vom Georgischen National- und Kulturverein der Stadt Cherson "Ilori" sowie der Initiative "Black Sea Women's Club" zugunsten vom Krieg betroffener ukrainischer Kinder organisiert wird, den Vereinsring Bergen-Enkheim e. V. zu unterstützen, der die Schirmherrschaft für diese Veranstaltung übernommen hat. Die Unterstützung ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 750,00 EUR zu finanzieren. Die Mittel sollen für die Anmietung des Saals im Volkshaus Enkheim (Raummiete und Technik) durch den Vereinsring Bergen-Enkheim e.V. verwendet werden. Die hierfür tatsächlich angefallenen Kosten werden durch Vorlage der Rechnung der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH nachgewiesen.
Begründung
Der Georgische National- und Kulturverein der Stadt Cherson "Ilori" sowie die Initiative "Black Sea Women's Club" haben für Sonntag, 30. Juli 2023 unter dem Motto "Verlorene Kindheit" eine Benefizveranstaltung zugunsten vom Krieg betroffener ukrainischer Kinder organisiert. In diesem Rahmen wollen die Veranstalter zudem die Öffentlichkeit auf die dramatischen Folgen des russischen Angriffskrieges für die Kinder in Ukraine aufmerksam machen, die von der Zerstörung ihres Lebensraumes, moralischer und körperlicher Erniedrigung bis hin zu Entführung und Ermordung reichen. Der Reinerlös der Benefizveranstaltung, die auch vom Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main unterstützt wird, kommt vom Krieg betroffenen Kindern in der Ukraine zugute. Da der Vereinsring Bergen-Enkheim e. V. zwar die Schirmherrschaft übernimmt, die anfallenden Kosten für Raummiete und Technik im Volkshaus Enkheim jedoch nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, sollen diese bis zu einem Höchstbetrag von 750,00 EUR aus dem Ortsbeiratsbudget bezuschusst werden. Damit wird der wohltätige Zweck der Veranstaltung gefördert, da sich diese Kostenposition für die Veranstalter reduziert (bzw. ganz entfällt) und der zu erwartende Spendenreinerlös dementsprechend höher ausfällt.