Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen
Begründung
geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen Der Magistrat wird gebeten, dauerhaft den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Begründung: Die probehalbe Verkehrsführung wie im Antrag vom 15.11.2016, OF 104/7 gefordert, hat zu keinen unerwünschten Nebenwirkungen geführt. Daher bittet der Ortsbeirat 7 um eine dauerhafte Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2017, OF 193/7
Betreff: Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen Der Magistrat wird gebeten, dauerhaft den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Begründung: Die probehalbe Verkehrsführung wie im Antrag vom 15.11.2016, OF 104/7 gefordert, hat zu keinen unerwünschten Nebenwirkungen geführt. Daher bittet der Ortsbeirat 7 um eine dauerhafte Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung.Beratung im Ortsbeirat: 7