Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse
Begründung
Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern, sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 und Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von PKW unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmässig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren. Mülltonnen bleiben dann ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden.