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Gehweg Glauburgstraße für Fußgänger wieder gut begehbar machen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

wieder gut begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, - auf der Glauburgstraße auf Höhe der Nummern 58-60 (Naspa bis Optiker) das Parken auf dem Gehweg wieder aufzuheben und umgehend wieder die Poller zu setzen, welche vor dem Umbau der Eckenheimer Landstraße vorhanden waren oder besser noch eine niedrige Begrenzung (wie auf der Höhenstraße als Sicherung des Fahrradweges angebracht) als Gehwegsicherung zu installieren, - zu prüfen und zu berichten, ob die Poller oder die niedrige Begrenzung bis zur Hausnummer 56 bzw. 54 fortgesetzt werden können und die Parkplätze in diesem Bereich vom Bürgersteig auf die Straße verlegt werden können. Begründung: Der Gehweg ist auf dieser Höhe durch parkende Autos derzeit so schmal, dass zum Teil kaum zwei Personen aneinander vorbeikommen. Für Leute mit Behinderung und Leute mit Kindern ist ein Durchkommen oft sehr schwierig. Die vor dem Umbau vorhandenen Poller bzw. alternativ niedrige Begrenzungen müssen daher umgehend wieder gesetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob sie bis zur Hausnummer 56 bzw. 54 weitergeführt werden können, sodass Fußgänger den Gehweg ungehindert nutzen können und die dort auf dem Bürgersteig parkenden Autos auf die Straße verlegt werden können.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 189/3 Betreff: Gehweg Glauburgstraße für Fußgänger wieder gut begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, - auf der Glauburgstraße auf Höhe der Nummern 58-60 (Naspa bis Optiker) das Parken auf dem Gehweg wieder aufzuheben und umgehend wieder die Poller zu setzen, welche vor dem Umbau der Eckenheimer Landstraße vorhanden waren oder besser noch eine niedrige Begrenzung (wie auf der Höhenstraße als Sicherung des Fahrradweges angebracht) als Gehwegsicherung zu installieren, - zu prüfen und zu berichten, ob die Poller oder die niedrige Begrenzung bis zur Hausnummer 56 bzw. 54 fortgesetzt werden können und die Parkplätze in diesem Bereich vom Bürgersteig auf die Straße verlegt werden können. Begründung: Der Gehweg ist auf dieser Höhe durch parkende Autos derzeit so schmal, dass zum Teil kaum zwei Personen aneinander vorbeikommen. Für Leute mit Behinderung und Leute mit Kindern ist ein Durchkommen oft sehr schwierig. Die vor dem Umbau vorhandenen Poller bzw. alternativ niedrige Begrenzungen müssen daher umgehend wieder gesetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob sie bis zur Hausnummer 56 bzw. 54 weitergeführt werden können, sodass Fußgänger den Gehweg ungehindert nutzen können und die dort auf dem Bürgersteig parkenden Autos auf die Straße verlegt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 189/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1438 2017 Die Vorlage OF 189/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Glauburgstraße in Höhe der Nummern 58-60 (Naspa bis Optiker) das Parken auf dem Gehweg wieder aufzuheben und umgehend wieder die Poller zu setzen, welche vor dem Umbau der Eckenheimer Landstraße vorhanden waren oder besser noch eine niedrige Begrenzung (wie auf der Höhenstraße als Sicherung des Fahrradweges angebracht) als Gehwegsicherung zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Poller oder die niedrige Begrenzung bis zur Hausnummer 56 beziehungsweise 54 fortgesetzt und die Parkplätze in diesem Bereich vom Bürgersteig auf die Straße verlegt werden können. Begründung: Der Gehweg ist auf dieser Höhe durch parkende Autos derzeit so schmal, dass zum Teil kaum zwei Personen aneinander vorbeikommen. Für Leute mit Behinderung und Leute mit Kindern ist ein Durchkommen oft sehr schwierig. Die vor dem Umbau vorhandenen Poller beziehungsweise alternativ eine niedrige Begrenzung müssen daher umgehend wieder gesetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob sie bis zur Hausnummer 56 beziehungsweise 54 weitergeführt werden können, sodass Fußgänger den Gehweg ungehindert nutzen und die dort vorhandenen Parkplätze auf die Straße verlegt werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen