Einfahrt Verboten Schild in der Steinauer Straße
Begründung
Steinauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Einfahrt Verboten Schild vor der Waldeinfahrt um einige Meter nach hinten zu versetzten, sodass es hinter der Einfahrt zum Sportclub ist um den Nutzern des Sportgeländes auch legal die Nutzung ihrer Einfahrt zu ermöglichen. Begründung: Derzeit befindet sich das Schild, daß die Einfahrt (mit Ausnahme von Forstwirtschaftlichen Verkehr) verbietet am Ende der geteerten Straße, ca. 10 Meter hinter dem Schild ist die Einfahrt zum Sportclub. Genaugenommen handelt jeder der diese Einfahrt nutzt Verbots widrig.
Inhalt
Antrag vom 24.02.2017, OF 188/11
Betreff: Einfahrt Verboten Schild in der Steinauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Einfahrt Verboten Schild vor der Waldeinfahrt um einige Meter nach hinten zu versetzten, sodass es hinter der Einfahrt zum Sportclub ist um den Nutzern des Sportgeländes auch legal die Nutzung ihrer Einfahrt zu ermöglichen. Begründung: Derzeit befindet sich das Schild, daß die Einfahrt (mit Ausnahme von Forstwirtschaftlichen Verkehr) verbietet am Ende der geteerten Straße, ca. 10 Meter hinter dem Schild ist die Einfahrt zum Sportclub. Genaugenommen handelt jeder der diese Einfahrt nutzt Verbots widrig.Beratung im Ortsbeirat: 11