Parken zur Obermühle
Begründung
Der Magistrat wird aufgefordert durch das Amt für Straßenbau das Halteverbotsschild auf Höhe des Altglascontainers in der Straße zur Obermühle freizuschneiden und das Halteverbot am Glascontainer auch zu kontrollieren. Begründung: Am Glascontainer stehen dauerhaft Autos, die auch die Entsorgung des Inhalts der dortigen Altglascontainer erschwert. Das Haltevorbot muss neu kenntlich gemacht werden, damit Anwohner und Besucher nicht die Abfuhr des Altglases unnötig behindern. Da das Halteverbot oftmals nicht beachtet wurde ist es auch mal wieder notwendig dieses den Menschen neu ins Gedächtnis zu rufen.
Inhalt
Antrag vom 08.10.2018, OF 187/13
Betreff: Parken zur Obermühle Der Magistrat wird aufgefordert durch das Amt für Straßenbau das Halteverbotsschild auf Höhe des Altglascontainers in der Straße zur Obermühle freizuschneiden und das Halteverbot am Glascontainer auch zu kontrollieren. Begründung: Am Glascontainer stehen dauerhaft Autos, die auch die Entsorgung des Inhalts der dortigen Altglascontainer erschwert. Das Haltevorbot muss neu kenntlich gemacht werden, damit Anwohner und Besucher nicht die Abfuhr des Altglases unnötig behindern. Da das Halteverbot oftmals nicht beachtet wurde ist es auch mal wieder notwendig dieses den Menschen neu ins Gedächtnis zu rufen.Beratung im Ortsbeirat: 13