Sicherstellung Betrieb Boxcamp Tevesgelände bis Ende 2012
Begründung
Tevesgelände bis Ende 2012 Ortsbeiratsinitiative Bereits in 2010 hatte der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert, die Finanzierung des Boxcamps sicher zu stellen. In der ST 732/2010 zu diesem Antrag heißt es: "Wenn das Trainingsangebot . . in den beiden Pilotjahren 2010 und 2011 gut angenommen wird, . . wird der Magistrat prüfen, ob Mittel für einen - je nach Bedarf höheren Zuschussbetrag in den Entwurf für den städtischen Etat 2012 -ggfs. mit eigener Haushaltsstelle aufgenommen werden können". In der genannten ST werden die Argumente des Ortsbeirats für den Betrieb/Erhalt des Boxcamps bestätigt: - . . bietet einen dringend benötigten Sport- und Bewegungsraum für die Kinder und Jugendlichen im Gallus; - Die positiven sozialen Auswirkungen eines kompetent betreuten Boxprojekts für Jugendliche sind allgemein anerkannt. . - Boxprojekte erreichen . . die Jugendlichen, die sonstige Angebote der offenen Jugendarbeit nicht nutzen und deshalb besonders schwer ansprechbar sind; - . . Kinder und Jugendliche im Gallus zu Bewegung und Sport zu motivieren und ihnen den dringend benötigten Platz hierfür bietet. Die Erfahrung der beiden Pilotjahre zeigen, dass das Boxcamp auf dem ehemaligen Tevesgelände eine wichtige integrative Funktion hat und von den Jugendlichen gut angenommen wird. Eine Unterbrechung des Angebots kann daher die bisherigen Bemühungen zunichte machen. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen:
- Die Stadt stellt die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung, um den Betrieb des Boxcamps bis zum Jahresende 2012 sicher zu stellen.
- Ab 2013 wird das Boxcamp mit einer eigenen Haushaltsstelle in den Etat aufgenommen, um den Betrieb langfristig und zuverlässig zu sichern. Begründung: Wie im Antragstext schon beschrieben hat das Boxcamp eine auch von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat betonte wichtige Funktion in der Integration von Kindern und Jugendlichen. Eine Unterbrechung des Betriebs würde ein falsches Signal setzten und den Stellenwert der bisher geleisteten Arbeit untergraben. Deshalb darf es zu keiner Unterbrechung des Sportbetriebs während der Phase der Beantragung von neuen Fördermitteln kommen; die Stadt ist hier gefordert, die Finanzierung in dieser Zeit zu sichern.