Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen .Am Römerbrunnen. und Ortsende
Begründung
zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Herausnahme des Abschnitts in der Maßbornstraße zwischen Ortseingang und "In den Aspen" aus der Tempo-30-Zone und der Einführung einer regulären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h in diesem Abschnitt die wegen Unvereinbarkeit mit §45 Ziffer 1c StVO entfernten Radstreifen wieder angezeichnet werden können. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt.
Inhalt
Antrag vom 21.12.2014, OF 185/14
Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Herausnahme des Abschnitts in der Maßbornstraße zwischen Ortseingang und "In den Aspen" aus der Tempo-30-Zone und der Einführung einer regulären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h in diesem Abschnitt die wegen Unvereinbarkeit mit §45 Ziffer 1c StVO entfernten Radstreifen wieder angezeichnet werden können. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt.Beratung im Ortsbeirat: 14