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Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte 30-Zone

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird erneut gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird.

Begründung

In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für 6-10-jährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

7
7. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme