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Verbesserung der Verkehrssicherheit am Radwegende Gleisfeldpark/Pariser Straße

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich des Radwegendes, wo der Radweg vom Gleisfeldpark kommend neben einer Parkbucht über einen abgesenkten Bordstein auf die Pariser Straße geführt wird, in der ehemaligen Parkbucht geeignete bauliche Abgrenzungsmaßnahmen, insbesondere je einen rot-weißen Poller am Beginn und Ende des abgesenkten Bordsteins sowie einen in der Mitte zwischen den beiden Pollern umsetzen zu lassen, um das unzulässige Überparken des Radverkehrsraums wirksam zu verhindern (s. Anlage); 2. ergänzend dazu eine eindeutige Fahrbahn- bzw. Flächenmarkierung vorzunehmen, welche den Verlauf des Radverkehrs vom Radweg auf die Fahrbahn und umgekehrt klar für alle Verkehrsteilnehmenden gut erkennbar führt (Beispiel s. Anlage). Nach Möglichkeit sind entsprechende Fahrrad-Piktogramme aufzubringen.

Begründung

Der betreffende Radweg endet unmittelbar in einer ehemaligen Parkbucht und wird an dieser Stelle auf die Fahrbahn geführt. In der Praxis parken Fahrzeuge regelmäßig über die ausgeschilderte Parkbucht hinaus in den Übergangsbereich des Radverkehrs (s. Anlage). Dadurch wird der notwendige Raum für Radfahrende eingeschränkt oder vollständig blockiert. Diese Situation führt zu gefährlichen Ausweichbewegungen entlang des Gehwegs oder beim Einfädeln des Radverkehrs in den fließenden Verkehr. Radfahrende werden gezwungen, unvermittelt zwischen parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn zu gelangen. Die bestehende Markierung ist offenkundig nicht ausreichend, um regelkonformes Parken sicherzustellen. Poller oder vergleichbare bauliche Elemente haben sich in vergleichbaren Situationen als wirksames und dauerhaftes Mittel erwiesen, um Parkverstöße zu verhindern und Verkehrsflächen eindeutig zuzuordnen. In Kombination mit klaren Markierungen kann die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten deutlich verbessert werden. Der Antrag dient damit der präventiven Gefahrenabwehr, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der eindeutigen Ordnung des Verkehrsraums.