Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor Europa-Allee 101 bis 103

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der bestehenden Parkbucht vor Europa-Allee 101-103 eine zeitlich begrenzte Kurzzeitparkregelung (z. B. "Parken mit Parkscheibe, max. 15 Minuten von 08:00 Uhr bis 20:00") einzurichten, um kurzfristige Haltevorgänge für Paketshop-Kunden geordnet abzuwickeln und das Halten in zweiter Reihe wirksam zu unterbinden. Die Regelung soll so ausgestaltet werden, dass außerhalb der Öffnungszeiten des Paketshops weiterhin reguläres Parken möglich bleibt.

Begründung

Die Ablehnung einer Liefer- und Ladezone wird zur Kenntnis genommen. Das bestehende Problem besteht jedoch fort: Kundinnen und Kunden des Paketshops halten regelmäßig in zweiter Reihe, um Sendungen abzuholen oder abzugeben. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, aufgrund der nahen Haltestelle insbesondere beim Linienbus M46, Rückstau sowie Gefährdungen für den fließenden Verkehr. Eine zeitlich begrenzte Kurzzeitparkregelung stellt einen verhältnismäßigen Eingriff dar und vermeidet den dauerhaften Wegfall von Parkraum für Anwohnerinnen und Anwohner. Sie schafft eine klare, rechtssichere Möglichkeit für kurze Haltevorgänge und reduziert ordnungswidriges Halten in zweiter Reihe und damit Gefahrensituationen. Dies ist verkehrlich zielführender als der derzeitige ungeregelte Zustand. Die Maßnahme dient damit der Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit.