Freihalten der Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße
Begründung
der Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die neu eingerichtete Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße an der Einmündung in die Hügelstraße von parkenden Autos freigehalten wird. Begründung: Die neu eingerichtete Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße funktioniert, weil sie von den Autofahrern respektiert wird, sehr gut und schafft gerade für Schulkinder auf dem Schulweg im morgendlichen Berufsverkehr zusätzliche Sicherheit. Leider ist sie zu diesen Zeiten jedoch am Anfang meistens durch parkende Kraftfahrzeuge blockiert, was das Einfahren in diese Schutzzone für Fahrräder massiv erschwert. Insofern sind zur Etablierung der Fahrradschutzzone zusätzliche Überwachungsmaßnahmen erforderlich, um gegen dieses unerlaubte Parken, das erneut zur Gefährdung der Radfahrer führt, vorzugehen.