Parksituation in der Reinhardstraße
Begründung
Reinhardstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der rechten Straßenseite der Reinhardstr. zwischen Einmündung Wolfhagener Str. und der Andreaskirche sind, um widerrechtliches Parken auf dem Bürgersteig zu unterbinden, Rohrbügel-Sperren montiert. Zahlreiche Kfz.-Besitzer parken jedoch, entgegen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, nach der Absperrung auf dem Bürgersteig und behindern wie wiederholt festzustellen ist gehbehinderte Bürger, insbesondere die, welche auf die Benutzung von Rollatoren und anderen Gehhilfen angewiesen sind, sowie Personen mit Kinderwagen. Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass oben genannte Rohrbügelsperre um 6 Meter in Richtung Andreaskirche verlängert werden, um zukünftig die Behinderungen zu verhindern.