Zugeparkter Gehweg Schwalbacher Straße
Begründung
Der Gehweg wird - obwohl dort das Parken verboten ist - dauerhaft zugeparkt. Den Nummernschildern nach handelt es sich zumeist um Pendler. Die Schwalbacher Straße ist eine wichtige Verbindung für die großen Wohngebiete südlich der Kleyerstraße zur Mainzer Landstraße und sollte daher ungehindert passierbar sein. Insb. dürfen Eltern mit Kinderwagen bzw. Passanten mit Rollstühlen nicht gezwungen werden auf die Fahrbahn auszuweichen.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2016, OF 177/1
Betreff: Zugeparkter Gehweg Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, den westlichen Gehweg im Bereich der Liegenschaft Schwalbacher Straße 21 bis Lahnstraße mit Pollern gegen illegales Parken absichern zu las sen. Begründung: Der Gehweg wird - obwohl dort das Parken verboten ist - dauerhaft zugeparkt. Den Nummernschildern nach handelt es sich zumeist um Pendler. Die Schwalbacher Straße ist eine wichtige Verbindung für die großen Wohngebiete südlich der Kleyerstraße zur Mainzer Landstraße und sollte daher ungehindert passierbar sein. Insb. dürfen Eltern mit Kinderwagen bzw. Passanten mit Rollstühlen nicht gezwungen werden auf die Fahrbahn auszuweichen.Beratung im Ortsbeirat: 1