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Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer Straße

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

Begründung

Straße und Breslauer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die bei dem Ortstermin im September erörterten und beschlossenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Veränderung der Parkanordnung in oben genannten Straßen umzusetzen. Im Wesentlichen sind das: Auf der östlichen Straßenseite wird Parken längs teilweise auf dem Gehweg angeordnet und beschildert. Auf der westlichen Straßenseite wird das Parken, soweit es die Restfahrbahnbreite zulässt, auf der Fahrbahn zugelassen und durch eine entsprechende Parkwinkelmarkierung verdeutlicht. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: die verbleibende Gehwegbreite soll mindestens 1,7-2,0 m betragen und, um eine möglichst effektive Verkehrsberuhigung zu erreichen, die für den fließenden Verkehr verbleibende Restfahrbahnbreite soll sich am notwendigen Mindestmaß orientieren. Begründung: Momentan wird auf der östlichen Seite vielfach so weit auf dem Gehweg geparkt, dass einerseits Beschwerden aus der Anwohnerschaft ( zu schmaler Gehweg bei Begegnungsverkehr), andererseits Fahrzeughalter Strafmandate erhalten. Durch die neue Parkordnung sollen diese Konflikte beseitigt werden und außerdem durch eine schmale Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr die gewünschte Verkehrsberuhigung in dieser Tempo 30 Zone gewährleistet werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2011, OF 176/5 Betreff: Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die bei dem Ortstermin im September erörterten und beschlossenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Veränderung der Parkanordnung in oben genannten Straßen umzusetzen. Im Wesentlichen sind das: Auf der östlichen Straßenseite wird Parken längs teilweise auf dem Gehweg angeordnet und beschildert. Auf der westlichen Straßenseite wird das Parken, soweit es die Restfahrbahnbreite zulässt, auf der Fahrbahn zugelassen und durch eine entsprechende Parkwinkelmarkierung verdeutlicht. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: die verbleibende Gehwegbreite soll mindestens 1,7-2,0 m betragen und, um eine möglichst effektive Verkehrsberuhigung zu erreichen, die für den fließenden Verkehr verbleibende Restfahrbahnbreite soll sich am notwendigen Mindestmaß orientieren. Begründung: Momentan wird auf der östlichen Seite vielfach so weit auf dem Gehweg geparkt, dass einerseits Beschwerden aus der Anwohnerschaft ( zu schmaler Gehweg bei Begegnungsverkehr), andererseits Fahrzeughalter Strafmandate erhalten. Durch die neue Parkordnung sollen diese Konflikte beseitigt werden und außerdem durch eine schmale Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr die gewünschte Verkehrsberuhigung in dieser Tempo 30 Zone gewährleistet werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 02.12.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 721 2011 Die Vorlage OF 176/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG

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