Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Erneuerung des Hinweisschildes der Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat das Hinweisschild für die Fritz-Kissel-Siedlung auf Höhe der Mörfelder Landstraße 235 zu erneuern. Die der Siedlung zugewandte Rückseite des Schildes ist von den Resten der dort angebrachten Plakate etc. zu reinigen und neu zu gestalten. Auch die Grünfläche, auf welchen dieses Schild steht, ist zu pflegen und zu erneuern, vor allem regelmäßiger von Unrat und Abfall zu reinigen. Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung wurde in den 1950er Jahren erbaut. Aus dieser Zeit stammt wohl auch die Hinweistafel. Mittlerweile sind die Farben der grafischen Darstellung der Siedlung verblasst (Abb. 1). Das Schild macht insgesamt einen sehr verwitterten Eindruck. Da die drei in den Siedlungen engagierten Wohnungsgesellschaften in den letzten Jahren viel für Renovierung und Modernisierung der Wohnungen gemacht haben und auch die Straßen und Grünflächen der Fritz-Kissel-Siedlung (bei allen Problemen z. B. mit Sperrmüll) in einem vergleichsweise guten Zustand sind, sollte nun auch das Hinweisschild erneuert werden. Die Rückseite des Schildes wird leider seit Jahren durch Plakatanschläge zweckentfremdet, was ebenso keinen schönen Anblick bietet (Abb. 2). Vielleicht lässt sich diese Seite ebenfalls mit einem Text oder einer Grafik mit Bezug auf die Siedlung nutzen, was den Missbrauch dieser Fläche eindämmen dürfte. Die Grünfläche auf dem die Hinweistafel steht, bietet leider einen ebenso ungepflegten und herunter gekommenen Eindruck (Abb1). Der Rasen ist lückenhaft, geht in den angrenzenden geschotterten Parkstreifen über und muss an einigen Stellen neu eingesät werden. Kleinere Abfälle wie Papier, Zigarettenkippen und Verpackungen müssen regelmäßiger entfernt werden. Abb. 1 Abb.2

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2016, OF 174/5 Betreff: Erneuerung des Hinweisschildes der Fritz-Kissel-Siedlung in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat das Hinweisschild für die Fritz-Kissel-Siedlung auf Höhe der Mörfelder Landstraße 235 zu erneuern. Die der Siedlung zugewandte Rückseite des Schildes ist von den Resten der dort angebrachten Plakate etc. zu reinigen und neu zu gestalten. Auch die Grünfläche, auf welchen dieses Schild steht, ist zu pflegen und zu erneuern, vor allem regelmäßiger von Unrat und Abfall zu reinigen. Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung wurde in den 1950er Jahren erbaut. Aus dieser Zeit stammt wohl auch die Hinweistafel. Mittlerweile sind die Farben der grafischen Darstellung der Siedlung verblasst (Abb. 1). Das Schild macht insgesamt einen sehr verwitterten Eindruck. Da die drei in den Siedlungen engagierten Wohnungsgesellschaften in den letzten Jahren viel für Renovierung und Modernisierung der Wohnungen gemacht haben und auch die Straßen und Grünflächen der Fritz-Kissel-Siedlung (bei allen Problemen z. B. mit Sperrmüll) in einem vergleichsweise guten Zustand sind, sollte nun auch das Hinweisschild erneuert werden. Die Rückseite des Schildes wird leider seit Jahren durch Plakatanschläge zweckentfremdet, was ebenso keinen schönen Anblick bietet (Abb. 2). Vielleicht lässt sich diese Seite ebenfalls mit einem Text oder einer Grafik mit Bezug auf die Siedlung nutzen, was den Missbrauch dieser Fläche eindämmen dürfte. Die Grünfläche auf dem die Hinweistafel steht, bietet leider einen ebenso ungepflegten und herunter gekommenen Eindruck (Abb1). Der Rasen ist lückenhaft, geht in den angrenzenden geschotterten Parkstreifen über und muss an einigen Stellen neu eingesät werden. Kleinere Abfälle wie Papier, Zigarettenkippen und Verpackungen müssen regelmäßiger entfernt werden. Abb. 1 Abb.2 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 701 2016 Die Vorlage OF 174/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme