Rechtsabbiegen an der Kreuzung Dortelweiler Straße/Friedberger Landstraße in Richtung Norden
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Dortelweiler Straße/Friedberger Landstraße in Richtung Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an obiger Kreuzung das Rechtsabbiegen für den Verkehr aus der Dortelweiler Straße in die Friedberger Landstraße Richtung Norden(Bad Vilbel) gleichzeitig mit der Linksabbiegerspur erfolgen kann. Begründung: Gegenwärtig wird die Linksabbiegerspur an obiger Kreuzung vor den beiden Rechtsabbiegerspuren freigeschaltet. Da regelmäßig auf den Rechtsabbiegerspuren ein starker Rückstau entsteht, wäre eine Gleichschaltung von links- und rechtsabbiegendem Verkehr wünschenswert, um unnötige Staus zu vermeiden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2012, OF 172/3
Betreff: Rechtsabbiegen an der Kreuzung
Dortelweiler Straße/Friedberger Landstraße in Richtung Norden Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu
prüfen und zu berichten, ob an obiger Kreuzung das Rechtsabbiegen für den
Verkehr aus der Dortelweiler Straße in die Friedberger Landstraße Richtung
Norden(Bad Vilbel) gleichzeitig mit der Linksabbiegerspur erfolgen kann.
Begründung: Gegenwärtig wird die Linksabbiegerspur
an obiger Kreuzung vor den beiden Rechtsabbiegerspuren freigeschaltet. Da
regelmäßig auf den Rechtsabbiegerspuren ein starker Rückstau entsteht, wäre
eine Gleichschaltung von links- und rechtsabbiegendem Verkehr wünschenswert, um
unnötige Staus zu vermeiden. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3
am 26.04.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF
172/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3
am 24.05.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF
172/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3
am 21.06.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF
172/3 wurde zurückgezogen.