Bebauungsplan Nr. 910 .Südöstlicher Urnbergweg.
Begründung
"Südöstlicher Urnbergweg" Der Magistrat wird gebeten, auf das Stadtplanungsamt einzuwirken, den o.g. Bebauungsplan so zu entwickeln, dass auch Mehrfamilienhäuser, in der Zone 2 - 4 (hinter der Philipp-Schnell-Straße) gebaut werden können. Die Traufhöhe sollte die in Harheim übliche Höhe von 2 1/2 Stockwerken aber nicht überschreiten. Begründung: Aufgrund der derzeitigen Wohnraumsituation in Frankfurt sollte hier ein breiteres Spektrum der Wohnbebauung ermöglicht werden. Im Entwurf zum o. g. Bebauungsplan sind derzeit nur Reihenhäuser mit einer Wohneinheit vorgesehen. Nach unserer Ansicht sollte, um auch denen gerecht zu werden, die sich kein derartiges Eigentum oder Miete in einem Reihenhaus leisten können, eine Möglichkeit eröffnet werden, in kleineren Wohneinheiten wie sie in Mehrfamilienhäusern geschaffen werden können, in Harheim zu wohnen. Wir denken hier im speziellen auch an Krankenschwestern, Polizeibeamte und dergleichen.