Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Marbachweg
Begründung
Kirschwaldstraße in Richtung Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße ab Hausnummer 19 in Richtung Hügelstraße möglich ist. Begründung: Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist es schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne sich zu behindern, diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der Anlieger lassen lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei.
Inhalt
Antrag vom 18.10.2016, OF 168/10
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße ab Hausnummer 19 in Richtung Hügelstraße möglich ist. Begründung: Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist es schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne sich zu behindern, diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der Anlieger lassen lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei.Beratung im Ortsbeirat: 10