Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Marbachweg
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Kirschwaldstraße in Richtung Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße ab Hausnummer 19 in Richtung Hügelstraße möglich ist. Begründung: Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist es schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne sich zu behindern, diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der Anlieger lassen lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 168/10
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die
Kirschwaldstraße in Richtung Marbachweg Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und
berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung für
die Kirschwaldstraße ab Hausnummer 19 in Richtung Hügelstraße möglich ist.
Begründung: Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist es
schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne sich zu behindern,
diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der Anlieger lassen
lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10
am 01.11.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF
168/10 wurde zurückgezogen.