Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße
Begründung
Keltenstraße in die Maßbornstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Keltenstraße im Kurvenbereich der Einmündung in die Maßbornstraße ein Halteverbot einzurichten. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge in der Kurve unmittelbar an der Einmüdung ist die Einsehbarkeit in den Kreuzungsbereich beeinträchtigt und ausserdem die Keltenstraße im Kurvenbereich zu sehr verengt.
Inhalt
Antrag vom 24.08.2014, OF 166/14
Betreff: Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Keltenstraße im Kurvenbereich der Einmündung in die Maßbornstraße ein Halteverbot einzurichten. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge in der Kurve unmittelbar an der Einmüdung ist die Einsehbarkeit in den Kreuzungsbereich beeinträchtigt und ausserdem die Keltenstraße im Kurvenbereich zu sehr verengt.Beratung im Ortsbeirat: 14