Starke Verwerfungen des Pflasters auf dem Bürgersteig Habelstraße vor dem Haus Nr. 48
Begründung
auf dem Bürgersteig Habelstraße vor dem Haus Nr. 48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Pflaster auf dem Bürgersteig Habelstraße vor dem Haus Nr. 48 soweit überarbeitet wird, dass es gefahrlos begangen werden kann. Begründung: Verursacht durch die Wurzeln des in unmittelbarer Nähe stehenden Baumes hebt sich das Pflaster zu einer Stolperfalle stark nach oben und stellt eine besondere Gefährdung für die Fußgänger dar.
Inhalt
Antrag vom 08.03.2012, OF 165/8
Betreff: Starke Verwerfungen des Pflasters auf dem Bürgersteig Habelstraße vor dem Haus Nr. 48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Pflaster auf dem Bürgersteig Habelstraße vor dem Haus Nr. 48 soweit überarbeitet wird, dass es gefahrlos begangen werden kann. Begründung: Verursacht durch die Wurzeln des in unmittelbarer Nähe stehenden Baumes hebt sich das Pflaster zu einer Stolperfalle stark nach oben und stellt eine besondere Gefährdung für die Fußgänger dar.Beratung im Ortsbeirat: 8