Absicherung der rückwärtigen durch die Seeheimer Straße führenden Zufahrt zur Liegenschaft Balduinstraße 53
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Das Grundstück in der Baludinstraße 53 erstreckt sich bis zur Seeheimer Straße und besitzt zwei Zugänge. Der fußläufige Hauptzugang erfolgt von der Balduinstraße her. Eine Autozufahrt von der Seeheimer Str. her zum Carport ist ebenfalls gegeben und von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch am Zufahrtstor auffällig gekennzeichnet worden, dass der Zugang nicht zuzuparken sei. Leider wird die Zufahrt trotz des Kennzeichens zugeparkt.