Abpollern des Bürgersteigs vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 27
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig vor der Liegenschaft "de-Neufville-Straße 27" derart abzupollern, dass das verkehrswidrige Parken zur rechten Seite des Hoftores unterbunden wird.
Begründung
Zur Zeit parken einige Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Autos zwischen den bereits gestellten Pollern und der Hauswand der Liegenschaft "de-Neufville-Straße 27". Dies hat zur Folge, dass der verbleibende Teil des Bürgersteiges sehr schmal ist und man mit dem Kinderwagen oder dem Rollator auf die Straße ausweichen muss. Daher ist es sinnvoll, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Autos dort nicht mehr geparkt werden können.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
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35. Sitzung OBR 5
TO I
Einstimmige Annahme