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Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der weiteren Planung und Ausführung des Radschnellwegs durch den Frankfurter Stadtwald im Abschnitt des Ziegelhüttenwegs zwischen der Gablonzer Straße und dem Stadtwald, die Belange des Fußverkehrs verbindlich zu berücksichtigen und planerisch abzusichern. In die Planungen sind die Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen - der Ziegelhüttenweg stellt die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten rund um die Mörfelder Landstraße und dem Frankfurter Stadtwald und den Sportplätzen an der Luisa dar. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

  1. Anlage eines durchgehenden, ausreichend dimensionierten und deutlich markierten Gehwegs entlang des Ziegelhüttenwegs zwischen Gablonzer Straße und Stadtwald, der eine sichere und komfortable Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet.
  2. Herstellung einer baulichen bzw. physischen Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr an sicherheitsrelevanten Punkten - insbesondere in den beiden unübersichtlichen Kurven sowie im Bereich der Unterführung.
  3. Erarbeitung und Vorlage eines Fußverkehrsschutzkonzepts für diesen Planungsabschnitt, das Sichtverhältnisse, Begegnungsbreiten, Wegebeziehungen sowie die Einbindung in das bestehende Wegenetz berücksichtigt.

Begründung

Nach dem derzeit bekannten Planungsstand für den Radschnellweg ist auf dem genannten Abschnitt kein gesonderter Gehweg oder Schutzstreifen vorgesehen. Damit wäre der Fußverkehr gezwungen, die Radschnellwegtrasse mitzubenutzen. Dies würde sowohl dem Sicherheitsanspruch als auch den Zielen einer gleichberechtigten Verkehrsplanung widersprechen. Radschnellwege dienen der zügigen, konfliktarmen Führung des Radverkehrs. Eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern auf engem Raum birgt erhebliche Gefahrenpotenziale und ist städtebaulich wie verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Die planerische Berücksichtigung eines gesicherten, klar abgegrenzten Gehwegs sowie geeigneter Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit des Stadtwaldes für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 43
OBR 5
TO I, TOP 37
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7822 2025 Die Vorlage OF 1615/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen