Parksituation in der Weilbrunnstraße auf der Höhe des Netto-Marktes
Begründung
auf der Höhe des Netto-Marktes Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, das Parken auf den Freiflächen vor dem Netto in der Preungesheimer Weilbrunnstraße eindeutig zu regeln. Außerhalb des Supermarkt-Parkplatzes wird häufig bis in den Gehwegbereich hinein so geparkt, dass Fußgänger Mühe haben sich einen Weg zwischen den parkenden Autos zu bahnen. Ältere Menschen mit Rollator sind gezwungen, in die Entwässerungsrinne auszuweichen. Eindeutige Parkplatzmarkierungen könnten hier zugunsten der Fußgänger für Abhilfe sorgen. Begründung: Auf den Freiflächen links und rechts von der Einfahrt zum Netto-Discounter wird regelmäßig wahllos in allen Richtungen geparkt. Weitere Autos stehen in zweiter Reihe und sorgen für einen Hindernislauf auf dem Gehweg.