Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg
Begründung
Grünanlage Berkersheimer Weg In der Grünanlage gegenüber dem Berkersheimer Weg 96 wurde im Bereich des Bolzplatzes bis zum Sommer 2011 eine Fläche für Baugeräte sowie Material genutzt. Diese Fläche ist seit dem geräumt und könnte ihrer ursprünglichen Nutzung wieder vollends zur Verfügung stehen. Mehrere, teils sehr tiefe Fahrrillen, auch auf dem Bolzplatz, machen allerdings eine nicht verletzungsgefährdende Nutzung unmöglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, das Bauunternehmen bzw. die zuständigen Ämter anzuweisen, schnellstmöglich den Boden zu nivellieren und den geschädigten Rasen wieder herzustellen. Dass dieser Mangel den die Baustelle abnehmenden Ämtern ebenfalls nicht auffiel, ist hiermit deutlich zu kritisieren. Begründung: Bis zum Sommer 2011 erfolgten in diesem Bereich Kanalarbeiten. Die offensichtlich vom ausführenden Bauunternehmen, spätestens im Rahmen der Material- und Gerätebeseitigung verursachten Schäden, wurden durch den hierfür Verantwortlichen nicht vollständig beseitigt.