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Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Grünanlage Berkersheimer Weg In der Grünanlage gegenüber dem Berkersheimer Weg 96 wurde im Bereich des Bolzplatzes bis zum Sommer 2011 eine Fläche für Baugeräte sowie Material genutzt. Diese Fläche ist seit dem geräumt und könnte ihrer ursprünglichen Nutzung wieder vollends zur Verfügung stehen. Mehrere, teils sehr tiefe Fahrrillen, auch auf dem Bolzplatz, machen allerdings eine nicht verletzungsgefährdende Nutzung unmöglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, das Bauunternehmen bzw. die zuständigen Ämter anzuweisen, schnellstmöglich den Boden zu nivellieren und den geschädigten Rasen wieder herzustellen. Dass dieser Mangel den die Baustelle abnehmenden Ämtern ebenfalls nicht auffiel, ist hiermit deutlich zu kritisieren. Begründung: Bis zum Sommer 2011 erfolgten in diesem Bereich Kanalarbeiten. Die offensichtlich vom ausführenden Bauunternehmen, spätestens im Rahmen der Material- und Gerätebeseitigung verursachten Schäden, wurden durch den hierfür Verantwortlichen nicht vollständig beseitigt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2012, OF 160/10 Betreff: Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg In der Grünanlage gegenüber dem Berkersheimer Weg 96 wurde im Bereich des Bolzplatzes bis zum Sommer 2011 eine Fläche für Baugeräte sowie Material genutzt. Diese Fläche ist seit dem geräumt und könnte ihrer ursprünglichen Nutzung wieder vollends zur Verfügung stehen. Mehrere, teils sehr tiefe Fahrrillen, auch auf dem Bolzplatz, machen allerdings eine nicht verletzungsgefährdende Nutzung unmöglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, das Bauunternehmen bzw. die zuständigen Ämter anzuweisen, schnellstmöglich den Boden zu nivellieren und den geschädigten Rasen wieder herzustellen. Dass dieser Mangel den die Baustelle abnehmenden Ämtern ebenfalls nicht auffiel, ist hiermit deutlich zu kritisieren. Begründung: Bis zum Sommer 2011 erfolgten in diesem Bereich Kanalarbeiten. Die offensichtlich vom ausführenden Bauunternehmen, spätestens im Rahmen der Material- und Gerätebeseitigung verursachten Schäden, wurden durch den hierfür Verantwortlichen nicht vollständig beseitigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 864 2012 Die Vorlage OF 160/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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