Robert-Blum-Straße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Einbahnstraßenregelung in der Robert-Blum-Straße zwischen den Hausnummern 5 bis 9 umzudrehen (s. Anlage). Begründung: Die kleine Robert-Blum-Straße wird stark als Durchgangsstraße genutzt und ist auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht geeignet diesen Verkehr aufzunehmen. Gerade durch Lastkraftwagen wurden regelmäßig geparkte PKW beschädigt. Anlage (ca. 55 KB)
Inhalt
Antrag vom 06.08.2012, OF 159/4
Betreff: Robert-Blum-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Einbahnstraßenregelung in der Robert-Blum-Straße zwischen den Hausnummern 5 bis 9 umzudrehen (s. Anlage). Begründung: Die kleine Robert-Blum-Straße wird stark als Durchgangsstraße genutzt und ist auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht geeignet diesen Verkehr aufzunehmen. Gerade durch Lastkraftwagen wurden regelmäßig geparkte PKW beschädigt. Anlage (ca. 55 KB)Beratung im Ortsbeirat: 4