Kopfsteinpflaster in der Deuil-La-Barre-Straße
Begründung
Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße das Kopfsteinpflaster auf dem Fahrbahnabschnitt zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Hofgasse zu asphaltieren. Die durch die bestehende Pflasterung erzeugten Reifengeräusche sind für die Anwohner nicht mehr zumutbar. Begründung: Die stark frequentierte Durchgangsstraße, zusätzlich mit Busverkehr, führt durch den Lärm zu einem häufigen Mieterwechsel der Anwohner. Besonders nachts ist bei höherem Tempo bergab auf diesem Straßenstück das Geräusch mehr als störend.
Inhalt
Antrag vom 21.02.2013, OF 159/15
Betreff: Kopfsteinpflaster in der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße das Kopfsteinpflaster auf dem Fahrbahnabschnitt zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Hofgasse zu asphaltieren. Die durch die bestehende Pflasterung erzeugten Reifengeräusche sind für die Anwohner nicht mehr zumutbar. Begründung: Die stark frequentierte Durchgangsstraße, zusätzlich mit Busverkehr, führt durch den Lärm zu einem häufigen Mieterwechsel der Anwohner. Besonders nachts ist bei höherem Tempo bergab auf diesem Straßenstück das Geräusch mehr als störend.Beratung im Ortsbeirat: 15