Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Andienungsverkehr der Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Moselstraße, dem sogenannten Kaisertor, neu zu regeln und den Lieferverkehr vormittags in der Zeit von 5 - 11 Uhr zu ermöglichen.
Begründung
Im Zuge der Umwidmung des Kaisertors zur Fußgängerzone sind nicht nur alle PKW-Parkplätze entfallen, sondern auch die Anlieferbereiche. Lieferfahrzeuge müssen weit entfernt abgestellt werden. Derzeit werden einfahrende Fahrzeuge mit einem Bußgeld belegt, was für die Geschäftsleute nachteilig ist.