Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
Begründung
und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereit gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2013 aufzunehmen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zur Zeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt.