Erhaltung der seit 40 Jahren genutzten Parkplätze in der Frauensteinstraße
Begründung
genutzten Parkplätze in der Frauensteinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße auch weiterhin wie seit mindestens 40 Jahren auf den durchweg befestigten Bereichen der breiten Gehege zwischen den Baumbereichen Kraftfahrzeuge abstellen können. Begründung: Seit Jahrzehnten haben Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße die Möglichkeit genutzt, auf den durchweg befestigten Bereichen der breiten Gehege zwischen den Baumbereichen in der Frauensteinstraße Kraftfahrzeuge abstellen zu können. Die Befestigung der Gehwege ist dort auch farblich von der genügend breiten Gehfläche der Fußgänger abgesetzt und kann teilweise für eine Parkmarkierung gehalten werden. Seit einiger Zeit geht die Stadtpolizei in Abweichung von ihrer früheren Praxis gegen das Parken auf den genannten Bereichen massiv vor und behelligt überwiegend die parkenden Bewohner mit Strafzetteln. Ein Sachgrund für diese geänderte Verwaltungspraxis ist nicht erkennbar. Insbesondere werden weder Fußgänger behindert noch unbefestigte Pflanzzonen für Bäume nachteilig betroffen. Eine förmliche Legalisierung des bisherigen Parkverhaltens würde dem Mißstand, der bereits zu einer erheblichen Verärgerung der Bewohner und mehreren Rechtsstreiten geführt hat, abhelfen.