Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz der Sportanlage Harheim sich nach der bereits beschlossenen Sanierung (M220/2022) für eine Überdachung mit einer PV-Anlage gemäß Beschluss § 2882 vom 02.03.2023 eignet und ob in diesem Fall eine spätere Nachrüstung bei der anstehenden Sanierung noch berücksichtigt werden kann.
Begründung
Das Hessische Energiegesetz schreibt in § 12 (1) für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage bei entsprechender Eignung vor. Der durch die Photovoltaikanlage gewonnene Strom kann vor Ort für das Laden von Elektrofahrzeugen, für den Eigenverbrauch der Sportanlage, sowie für die Beleuchtung der Stellplätze und Fußwege genutzt werden. Zusätzlich werden die Stellplätze im Sommer beschattet und bieten den abgestellten Fahrzeugen Schutz bei Regen und Schnee.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme