Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, welche Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 digitalisiert wurden und welche für das Jahr 2025 planmäßig noch vorgesehen sind.
Begründung
Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Die Partei stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt.