Zuständigkeit der Betreuung im Straßenabschnitt Heinrich-Seliger-Straße/Willemineallee
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Straßenabschnitt Heinrich-Seliger-Straße/Willemineallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Klärung der Zuständigkeiten für Reinigung und Pflege des Straßenabschnitts Heinrich-Seliger-Straße / Willeminenallee. Begründung: Auf Nachfrage bei Straßenverkehrsamt und Grünflächenamt halten sich wechselseitig beide für Pflege und Betreuung des Straßenabschnitts dieser Sachgasse zuständig. Ergebnis ist, dass Abfälle und Laubhaufen liegen bleiben. Die Parkplätze sind nicht geteert. Nach der Einführung des Bewohner Parkens wurden sie nachträglich in die Bewohnerparkzone aufgenommen. Offensichtlich fühlt sich das Grünflächenamt nicht mehr und das Straßenamt noch nicht zuständig. Der Ortsbeirat bittet um eine Lösung der Angelegenheit.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2011, OF 153/5
Betreff: Zuständigkeit der Betreuung im
Straßenabschnitt Heinrich-Seliger-Straße/Willemineallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um
Klärung der Zuständigkeiten für Reinigung und Pflege des Straßenabschnitts
Heinrich-Seliger-Straße / Willeminenallee. Begründung: Auf Nachfrage bei Straßenverkehrsamt und
Grünflächenamt halten sich wechselseitig beide für Pflege und Betreuung des
Straßenabschnitts dieser Sachgasse zuständig. Ergebnis ist, dass Abfälle und
Laubhaufen liegen bleiben. Die Parkplätze sind nicht geteert. Nach der
Einführung des Bewohner Parkens wurden sie nachträglich in die Bewohnerparkzone
aufgenommen. Offensichtlich fühlt sich das Grünflächenamt nicht mehr und das
Straßenamt noch nicht zuständig. Der Ortsbeirat bittet um eine Lösung
der Angelegenheit. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5
am 28.10.2011, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF
153/5 wurde zurückgezogen.