Tempo- und Rotlichtüberwachung Flößerbrücke/Obermainanlage
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der LSA Flößerbrücke / Obermainanlage sowohl die gefahrenen Geschwindigkeiten, als auch Rotlichtverstöße überwachen und ahnden zu lassen. Dem Ortsbeirat ist zeitnah über die Ergebnisse zu berichten.
Begründung
Im Zusammenhang mit dem schrecklichem Unfall mit 2 Toten und Schwerverletzten wird von der Bevölkerung über eine gehäufte Zahl von Verkehrsverstößen in diesem Bereich berichtet. Da die Flößerbrücke im Kreuzungsbereich mit 4 Fahrspuren ausgerüstet ist und damit deutlich zu breit ausgebaut wurde, sind die beim Ortsbeirat eingegangenen Schilderungen auch nicht abwegig und decken sich im Übrigen mit eigenen Beobachtungen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme