Fußgängerüberweg Wiesenhüttenplatz
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Wiesenhüttenplatz vor Hausnummer 37 einen Fußgängerüberweg einzurichten, um die Überquerung der Straße und den Schulweg sicherer zu machen.
Begründung
Viele Menschen gehen vom Bahnhofsausgang Süd kommend durch die Wiesenhüttenstraße und über den Wiesenhüttenplatz in Richtung Gutleut- und Wilhelm-Leuschner-Straße. Morgens und nachmittags sind viele Kinder auf ihrem Schulweg zur Karmeliter- und Weißfrauenschule unterwegs, dessen Eingang sich in der Gutleutstraße befindet. Auch die Kinder im Interimsquartier des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in der Villa Kleyer könnten auf diese Weise die Straße zur Platz-/Grünfläche leichter und sicherer überqueren. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde zur Verkehrssicherheit der Fußgehenden und Schulkinder beitragen.