Regeln gelten für alle!
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Leitern der Schulen im Ortsbezirk 7 ins Benehmen zu setzen und darauf zu dringen, daß die Schüler noch einmal nachdrücklich angehalten werden, darauf zu achten, in welchen Straßen das Fahren gegen die Einbahnstraße nicht gestattet ist. Begründung: Seit Einführung der Einbahnstraßen Regelung ist die allgemeine Meinung, besonders bei Schülern, daß diese in allen Straßen Gültigkeit hat. In einigen Straßen, wie z.B. im Damaschkeanger ist das Radfahren gegen die Fahrtrichtung aber immer noch verboten. Früher fuhren die Schüler in dem Wissen etwas Gesetzeswidriges zu tun und deshalb etwas defensiver, heute im Glauben,sie seien im Recht. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen auch für andere Verkehrsteilnehmer. Der Verkehrsdezernent hat auch mit einer Aufklärungsaktion auf die Gefahren bei Verstößen der Verkehrsregeln durch Fahrradfahrer hingewiesen.