Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h auf der Niedererlenbacher Straße
Begründung
50 km/h auf der Niedererlenbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im gesamten Streckenbereich der Nieder-Eschbacher Straße, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf 50 km/h vorzunehmen. Begründung: Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h würde zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Wildtiere beitragen. In den letzten Monaten wurden sehr viele Begrenzungsbaken durch Fahren mit hoher Geschwindigkeit beschädigt. Eine Behinderung des ÖPNV wird nicht eintreten.
Inhalt
Antrag vom 28.01.2013, OF 151/15
Betreff: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h auf der Niedererlenbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im gesamten Streckenbereich der Nieder-Eschbacher Straße, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf 50 km/h vorzunehmen. Begründung: Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h würde zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Wildtiere beitragen. In den letzten Monaten wurden sehr viele Begrenzungsbaken durch Fahren mit hoher Geschwindigkeit beschädigt. Eine Behinderung des ÖPNV wird nicht eintreten.Beratung im Ortsbeirat: 15