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Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden.

Begründung

Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

35
35. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei

Annahme:
Die Partei
Alle:
CDU

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