Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden.
Begründung
Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
35
35. Sitzung OBR 1
TO I
Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Die Partei
Annahme:
Die Partei
Alle:
CDU