Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig und den Parkplatz vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 353" und "Offenbacher Landstraße 355" - für den die Anliegerinnen und Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen müssen - auch regelmäßig reinigen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Bürgersteig und der Parkplatz vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 353" und "Offenbacher Landstraße 355" (fast) keine Reinigung erfährt, sie dafür aber Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Der Ortsbeirat bittet, hier eine regelmäßige Reinigung zu veranlassen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.11.2019,
OF 1481/5 Betreff: Reinigung des Bürgersteigs und des
Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig und den
Parkplatz vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 353" und "Offenbacher
Landstraße 355" - für den die Anliegerinnen und Anlieger
Straßenreinigungsgebühren bezahlen müssen - auch regelmäßig reinigen zu
lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der
Bürgersteig und der Parkplatz vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße
353" und "Offenbacher Landstraße 355" (fast) keine Reinigung erfährt, sie dafür
aber Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Der Ortsbeirat bittet, hier eine regelmäßige
Reinigung zu veranlassen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5
am 22.11.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2019
Die Vorlage OF 1481/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme