Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik?
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Schlaglöcher und Unebenheiten im Bereich der abmarkierten Radwege der Mainzer Landstraße im Bereich Ottostraße - Platz der Republik / ungerade Hausnummern beseitigen 2. den Radweg auf beiden Straßenseiten rot markieren und 3. den Radweg baulich abtrennen und gegen das Falschparken sichern zu lassen.
Begründung
Die beschriebene dem Radverkehr vorgegebene Strecke ist - wegen des schlechten baulichen Zustandes - absolut gefährlich und muss schnellstens in Schuss gebracht werden. Der Radweg ist ständig zugeparkt und muss daher - neben der roten Einfärbung des Belags - auch baulich abgetrennt werden um den Radlerinnen und Redlern eine sichere und bequeme Fahrt zu ermöglichen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme