In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang vor Radfahrern
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
- an den Schildern im Innenstadtbereich, welche auf die Fußgängerzone hinweisen, den Zusatz in roter Schrift anzubringen, dass Fußgänger Vorrang vor Radfahrern haben (s. Bild).
- Das Schild "Fußgängerzone" am westlichen Ende des Steinwegs weiter nach Westen auf den Rathenauplatz zu versetzen, sodass es bereits für Radfahrer aus Richtung Goethestraße kommend sichtbar ist, welche den Rathenauplatz befahren.
Begründung
Wenn bereits Kleinstädte aus Sicherheitsgründen solche Schilder zur besseren Kennzeichnung der Verkehrsregeln aufstellen, ist es vertretbar, dies gerade auch in einer Großstadt wie Frankfurt zu realisieren. Beschwerden von Fußgängern über rücksichtslose Radfahrer nehmen ständig zu und die Kontrollen sind gering. Eine bessere Kennzeichnung kann für ein besseres Bewusstsein zur Rücksichtnahme beitragen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
34
34. Sitzung OBR 1
TO I
GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Annahme)
Annahme:
CDU FDP Linke
Alle:
GRÜNE SPD ÖkoLinX-ARL