Überprüfung des Spielplatzes am Jasminweg
Begründung
Jasminweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Holzspielgeräte auf dem Spielplatz am Jasminweg, Ecke Geranienweg auf Fäulnisschäden überprüft und so gesichert werden, dass sie sich nicht weiter zersetzen. Außerdem sind die Türen des umgebenden Zauns so in Stand zu setzen, dass sie geschlossen bleiben. Begründung: Insbesondere das große Seilklettergerät auf dem Spielplatz am Jasminweg weist an den Stellen, wo die Baumstämme, die die Seile tragen, in den Boden eingelassen sind, erhebliche Fäulnisschäden auf. Die Stämme lösen sich in diesem Bereich auf. Da das Spielgerät sehr teuer war, muss es umgehend vor weiteren Auflösungserscheinungen gesichert werden, damit es nicht ganz zerstört wird. Außerdem lässt sich das eine Sicherungsgatter des Spielplatzes nicht mehr schließen.