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Bebauungsplan 696 - Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße - Teilbereich II Ist ein Mischgebiet mit Wohnbereichen möglich?

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Heerstraße - Teilbereich II Ist ein Mischgebiet mit Wohnbereichen möglich? Der Bebauungsplan 696 sieht für den Bereich nördlich der Heerstraße / Teilbereich II weiterhin ein reines Gewerbegebiet vor. Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum ist in Frankfurt jedoch deutlich höher ais die Nachfrage nach weiteren Gewerbeftächen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, möglichst schon bei der geplanten Sondersitzung zum Thema Gewerbegebiet Heerstraße/ Ortsumfahrung Praunheim etc., die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit im Geltungsbereich des B 696 bzw. in Teilbereichen ein Mischgebiet auszuweisen ?
  2. Weiche Vor- bzw. Nachteile hätte eine Ausweisung als Mischgebiet ?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2012, OF 142/7 Betreff: Bebauungsplan 696 - Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße - Teilbereich II Ist ein Mischgebiet mit Wohnbereichen möglich? Der Bebauungsplan 696 sieht für den Bereich nördlich der Heerstraße / Teilbereich II weiterhin ein reines Gewerbegebiet vor. Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum ist in Frankfurt jedoch deutlich höher ais die Nachfrage nach weiteren Gewerbeftächen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, möglichst schon bei der geplanten Sondersitzung zum Thema Gewerbegebiet Heerstraße/ Ortsumfahrung Praunheim etc., die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit im Geltungsbereich des B 696 bzw. in Teilbereichen ein Mischgebiet auszuweisen ? 2. Weiche Vor- bzw. Nachteile hätte eine Ausweisung als Mischgebiet ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 142/7 wird bis zur Sitzung am 26.06.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 26.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 142/7 wurde zurückgezogen.