Förderprogramm Innenstadt Höchst verlängern
Begründung
verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, das Förderprogramm Höchst wird um weitere 10 Jahre verlängert. Der Förderbetrag bleibt in der bisherigen Höhe erhalten. Ob eine Veränderung bei der Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Maßnahmen (Instandsetzung von Wohnungen und Wohnungsneubau in Baulücken und Aufwertung des öffentlichen Raumes) gegenüber der bisherigen Praxis geboten ist, soll der Magistrat prüfen und im Laufe des nächsten Jahres, vor Beschlussfassung über das Förderprogramm, dem Ortsbeirat vorstellen. Begründung: Durch das Förderprogramm Höchst wurden seit 2007 jedes Jahr 2 Mio. € für den Stadtteil zur Verfügung gestellt (insg. genau 21. Mio. €). Es ist befristet bis 2016. Die Investitionen flossen bzw. fließen noch in den Wohnungsneubau in Baulücken, in die Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen, in Wohnumfeldverbesserungen auf privaten Flächen, in Aufwertung des öffentlichen Raumes, in Öffentlichkeitsarbeit zur Imageverbesserung und in eine Projektsteuerung mit Stadtteilbüro vor Ort. Das Förderprogramm hat sich über den genannten Zeitraum sehr bewährt und zu einer deutlichen Verbesserung der Situation in Höchst beigetragen. Wenn das Programm im Jahr 2016 ausläuft, wird der Bedarf zur Förderung der Entwicklung von Höchst jedoch weiter bestehen. Deshalb ist es wichtig, das Programm fortzuführen. Aus heutiger Sicht erscheint inzwischen der gestiegene Bedarf an zusätzlichem Wohnraum sowie auch die verschiedenen schon lange anstehende Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, die bereits bei der Verabschiedung des Förderprogramms im Jahr 2006 zur Umsetzung mit vorgesehen waren, aber bisher noch nicht realisiert worden sind (wie u.a. der Bahnhofsvorplatz Höchst, die Bolongarostraße), einen besonderen Stellenwert zu haben. Ob sich hieraus die Notwendigkeit ergibt, die Aufteilung der Fördermittel künftig anders zu gewichten, soll durch den Magistrat geprüft werden und das Ergebnis dieser Prüfung vor Beschlussfassung dem Ortsbeirat vorgestellt werden.