Südliche Zanderstraße an die veränderten Anforderungen anpassen hier: Mehr Platz und Raum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zanderstraße im Abschnitt zwischen Hafenbecken und Speicherstraße durch Installation von nur durch Feuerwehr und Rettungsdienste zu öffnende Poller gegen das Einfahren in den Bereich sichern zu lassen.
Begründung
Der Straßenabschnitt lädt mit seiner wassernahen eher ruhigen Lage zum Ausruhen und Verweilen ein. Stattdessen wird der Abschnitt hartnäckig legal und illegal zugeparkt, obwohl es sich um einen attraktiven Bereich handelt, der der Allgemeinheit gehört. Das Parken führt nicht nur zu gegenseitigen Behinderungen (mit Hupkonzerten als Folge) sondern beeinträchtigt auch die Rettungswege, was wiederum zu einer potentiellen Gefährdung der Bewohnerschaft führt. Alle Wohnanlagen im Westhafen sind mit ausreichenden Parkplätzen versehen und es bestehen zahlreiche Parkmöglichkeiten in dem Bereich. Gleichzeitig fehlen Freiflächen auf den sich insbesondere Kinder frei bewegen können. Es ist daher richtig, die Nutzungspriorität dieses öffentlichen Raumes anzupassen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1415/1 nicht zu befassen. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. Die Vorlage OF 1415/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "in den Bereich sichern" die Worte "und mit Fahrradbügeln versehen" eingefügt werden.