Kinderspielplatz im Bereich des Historischen Ginnheimer Friedhofes neu gestalten
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Historischen Ginnheimer Friedhofes neu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Kinderspielbereich neben dem Historischen Ginnheimer Friedhof befinden sich zwei flache Mauern, die den Kinderbereich vom restlichen Grundstück trennen und grenzen. Diese Mauer könnte eine attraktive Sitzmöglichkeit für alle Besucher des Friedhofes sein, wenn sie erhöht würde. Zugleich ist der Boden um das Kinderspielgerät so hart, dass Kinder beim hinfallen, sich mehr als nötig Verletzungen einholen können. Es bedarf an dieser Stelle eine Lockerung des Bodens. Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit dem zuständigen Amt zu vereinbaren, um eine Verbesserung des Kinder- und Spielbereiches vor Ort zu besprechen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2011, OF 141/9
Betreff: Kinderspielplatz im Bereich des
Historischen Ginnheimer Friedhofes neu gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen:
Im Kinderspielbereich neben dem Historischen
Ginnheimer Friedhof befinden sich zwei flache Mauern, die den Kinderbereich vom
restlichen Grundstück trennen und grenzen. Diese Mauer könnte eine attraktive
Sitzmöglichkeit für alle Besucher des Friedhofes sein, wenn sie erhöht würde.
Zugleich ist der Boden um das Kinderspielgerät so hart, dass Kinder beim
hinfallen, sich mehr als nötig Verletzungen einholen können. Es bedarf an
dieser Stelle eine Lockerung des Bodens. Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit
dem zuständigen Amt zu vereinbaren, um eine Verbesserung des Kinder- und
Spielbereiches vor Ort zu besprechen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
22.09.2011, OF
173/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9
am 22.09.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 137 2011
1.
Die Vorlage OF 141/9 wurde zurückgezogen.
2.
Die
Vorlage OF 173/9 wird mit der Maßgabe als Anfrage an den Magistrat
beschlossen, dass die Punkte II, III und IV gestrichen werden.
Abstimmung:
zu 2. Einstimmige
Annahme