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Alternative für Mountainbiker

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Der Mulan-Spielplatz hat sich aufgrund seiner Topografie fürs Mountainbiking angeboten. Da sich diese Spiel- und Freifläche jedoch für Kinder unter 12 Jahren etabliert hat, möge der Ortsbeirat beschließen. Der Magistrat wird aufgefordert, das hinter der Liesel-Östreicher-Grundschule, gelegene Gelände, dass für Freizeitaktivitäten, z. B. Abenteuerspielplatz im Bebauungsplan angedacht war, als Fahrrad- und Mountainbike-Gelände herzustellen. Begründung: Als Ergänzung zum guten Spielplatzangebot für Kinder würde sich dieses Gelände hervorragend eignen ,ein Angebot an Jugendliche und Erwachsene zu machen. Der Bedarf zeigt sich in der Nutzung des Mulan-Geländes. Der Standort ist geradezu ideal. Auch schließt sich dann der Park mit Bolzplatz an.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2011, OF 140/10 Betreff: Alternative für Mountainbiker Der Mulan-Spielplatz hat sich aufgrund seiner Topografie fürs Mountainbiking angeboten. Da sich diese Spiel- und Freifläche jedoch für Kinder unter 12 Jahren etabliert hat, möge der Ortsbeirat beschließen. Der Magistrat wird aufgefordert, das hinter der Liesel-Östreicher-Grundschule, gelegene Gelände, dass für Freizeitaktivitäten, z. B. Abenteuerspielplatz im Bebauungsplan angedacht war, als Fahrrad- und Mountainbike-Gelände herzustellen. Begründung: Als Ergänzung zum guten Spielplatzangebot für Kinder würde sich dieses Gelände hervorragend eignen ,ein Angebot an Jugendliche und Erwachsene zu machen. Der Bedarf zeigt sich in der Nutzung des Mulan-Geländes. Der Standort ist geradezu ideal. Auch schließt sich dann der Park mit Bolzplatz an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 140/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 861 2012 Die Vorlage OF 140/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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